Allgemeine Geschäftsbedinungen

 

1 Gültigkeit
Der Verkauf erfolgt nur an Gewerbetreibende. An Verbraucher im Sinne von § 13 BGB kann kein Verkauf erfolgen. Für alle Lieferungen und Leistungen, auch solche aufgrund nachträglicher Änderungen, gelten ausschließlich diese aufgeführten AGB. Das gilt gegenüber einem Kaufmann oder ihm gemäß AGBG gleichgestellten Vertragspartnern auch dann, wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt und wir zu dessen Bedingungen stillschweigen. Die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen zieht die Anerkennung unserer Bedingungen nach sich. Etwaige Änderungen einzelner Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben zu Typbezeichnungen, Baujahren, technischen Daten, Gewichten, Maß- und Raumangaben, Leistungen, Eigenschaften, festem und losem Zubehör usw. sind unverbindlich. Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen sie einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns außerhalb dieser Unterlagen. Nicht erfüllte Zusicherungen und nicht eingehaltene Garantien berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

3 Kundenschutz
Jeder Interessent, dem wir an dritter Stelle eine Maschine zum Kauf oder zum Verkauf anbieten, sichert uns Lieferanten- bzw. Kundenschutz zu. Er verpflichtet sich, die Lieferanten- bzw. Kundenanschrift nicht an dritte Personen weiter zu geben und weder selbst noch über Dritte den Kaufgegenstand anders als über uns direkt zu erwerben bzw. zu veräußern, sowie jegliche Preis- und Abschlussverhandlung nur durch uns zu führen. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung hat Maschineservice Kohler einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen unserem Einkaufspreis und dem Angebotspreis. Alle sich weiter aus derartigen Geschäftsverbindungen bzw. Nachweisungen ergebenden Bestellungen, Kaufabschlüsse und Lieferungen gelten ebenfalls durch uns vermittelt und unterliegen den Voraussetzungen des Vorabsatzes.

 

4 Aufträge
Uns erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Sie gelten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder Rechnungserteilung als angenommen.

 

5 Preise und Lieferung
Die Preise verstehen sich ab Standort des Kaufobjektes zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuersätze und ohne Skonto. Nebenkosten wie Verpackung, Transport, Versicherung, Porto und Zoll sind vom Käufer zu tragen. Lieferungen von Gebrauchtmaschinen sind grundsätzlich vor Abholung bzw. Lieferung zu bezahlen. Das Geld muss vor Abholung bzw. Lieferung auf einem der Firmenkonten von Maschinenservice Kohler gutgeschrieben sein. Bei der Lieferung von Neumaschinen sind mangels besonderer Vereinbarungen Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

6 Vermittlungsgeschäfte
Bei Vermittlungsgeschäften kommt nach Annahme eines Angebotes ein Vertrag unmittelbar zwischen Veräußerer und Käufer zustande. Maschineservice Kohler übernimmt dabei keinerlei Gewährleistung hinsichtlich der verkauften Gegenstände. Der Veräußerer ist bei einem durch Maschinenservice Kohler vermittelten Verkauf verpflichtet, uns mitzuteilen, zu welchen Konditionen ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist Maschinenservice Kohler berechtigt, für die erbrachte Leistung eine Aufwandspauschale von 1000,- Euro je vermitteltes Objekt in Rechnung zu stellen.

 

7 Zahlungsverzug
Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn der Kaufpreis nicht spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum unserem Firmenkonto gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug ist Maschineservice Kohler berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem EZB-Zinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Verkäufer behält sich vor, im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers vom Auftrag zurücktreten zu können.

 

8 Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im verlängerten Eigentum von Maschinenservice Kohler. Die Firma Maschinenservice Kohler ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder einer Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware aus den Geschäftsräumen des Schuldners abtransportieren zu lassen. Dies gilt auch für bei Reparaturen eingebaute Teile. Die Transport-Ausbaukosten trägt der Käufer. Sämtliche Waren reisen ab Standort auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Die Gefahr geht auch dann ab Standort auf den Empfänger über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

 

9 Gewährleistung bei Gebrauchtmaschinen
Sollte im Angebot nicht auf eine ausdrückliche Garantie hingewiesen oder im Vertrag vereinbart sein gilt folgendes:
Gebrauchtmaschinen aus zweiter Hand werden grundsätzlich verkauft wie sie stehen oder liegen, in dem Zustand, in welchem sie sich befinden, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Unsere Haftung für offene und versteckte Mängel ist hier ausgeschlossen, wie auch jegliche Schadenersatzpflicht. Gebrauchtmaschinen gelten mit Bestellung nach Besichtigung vor Abholung, Verladung oder Demontagebeginn als bedingungsgemäß abgenommen und genehmigt. Die angebotenen Maschinen können am Standort bzw. in unserem Lager auf Wunsch des Käufers vor Vertragsabschluss besichtigt und begutachtet werden. Es obliegt dem Käufer, sich bei der gebotenen Besichtigungsmöglichkeit vor Vertragsabschluss von den tatsächlichen Gegebenheiten zu überzeugen.

 

10 Gewährleistung bei Neumaschinen
Soweit wir die Ware nicht selbst hergestellt, sondern von Vorlieferanten bezogen haben, erfüllen wir unsere Gewährleistungspflicht dadurch, dass wir dem Käufer hiermit alle unsere eigenen Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorlieferanten abtreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.
Werden die Gewährleistungsansprüche des Käufers nicht durch Vorlieferanten aufgrund vorstehender Abtretung erfüllt oder beim Fehlen von Vorlieferanten gilt folgendes: Auftretende Mängel werden von uns kostenlos unverzüglich beseitigt. Der Käufer gewährt uns zur etwaigen Mängelbeseitigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Käufer dies, so sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen.

 

11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist 78664 Eschbronn-Mariazell. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Maschinenservice Kohler. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

12 Datenschutz
Maschineservice Kohler ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mit einer EDV-Anlage zu speichern und zu verarbeiten.

 

13 Rechtswirksamkeit
Die vorstehenden Bedingungen bilden einen wesentlichen Teil des Vertrages. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in allen übrigen Teilen verbindlich. In keinem Fall werden diese Bestimmungen durch Teile der AGB des Käufers ersetzt.

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